Das Studentenwerk Rostock arbeitet auf der Grundlage des Gesetzes über die Studentenwerke im Land M-V und der Verordnung über die Organisation, die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesens der Studentenwerkes M-V, der Satzung sowie der Beitragsordnung des Studentenwerkes Rostock.
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: 22.04.2013 |