Das Zusammenleben in einer studentischen Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Wohnheimbewohner. Um das ungestörte Zusammenleben und eine ordnungsgemäße Verwaltung zu erreichen, ist die nachfolgende Hausordnung als rechtsverbindlicher Bestandteil des Mietv
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: 03.07.2009 |